
1.1 emergo technologies gmbh, Rans 10c, 6071 Aldrans (im Folgenden „Anbieter“) ist Hersteller und Anbieter softwaregestützter Systeme. In diesem Zusammenhang ist der Anbieter Betreiber der Software nabu-med (im Folgenden „Transkriptionsassistent“) und der damit zusammenhängenden Dienste. Im Folgenden wird der Begriff „Software“ für nabumed verwendet. Die Software und deren Nutzung ist Gegenstand dieser Bedingungen.
1.2. Diese Bedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters vor und ergänzen diese in Bezug auf die Software. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG und nicht für Verbraucher. Der Kunde bestätigt, dass er Unternehmer in diesem Sinn ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt selbst dann, wenn im Rahmen einer Bestellung oder in sonstigen Dokumenten des Kunden auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird und der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht. Der Anbieter bietet die Nutzung der Software am Markt an. Der Transkriptionsassistent kann über ein Mikrofon ein Gespräch mithören und transkribieren und dieses anschließend über ein KI-System entsprechend den Vorgaben eines Prompts zusammenfassen. Diese Software wird vom Anbieter als Web-Applikation zur Verfügung gestellt, ist über den Browser abrufbar und kann von Kunden gegen Entgelt genutzt werden.
1.4. Der Anbieter behält sich vor, diese Bedingungen sowie die Preise einseitig anzupassen. Über allfällige Anpassungen wird der Anbieter den Kunden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten informieren. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies nicht oder stimmt er vor Fristablauf ausdrücklich zu, gilt die Anpassung als vereinbart.
2.1. Die Software wird vom Anbieter als Software-as-a-Service betrieben. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version zur bloßen Nutzung zur Verfügung und räumt ihm das Recht ein, die Software während der Laufzeit dieses Vertrags im Einklang mit diesen Bedingungen zu nutzen.
2.2. Der Anbieter wird den Kunden während der Vertragsdauer bei der Bedienung der Software unterstützen und die Software auf eigene Kosten warten, instandhalten und weiterentwickeln. Die Unterstützung beschränkt sich auf allgemeine Hilfestellungen und eine Einschulung zu Beginn des Vertragsverhältnisses. Zu darüberhinausgehenden Support-Leistungen ist der Anbieter nicht verpflichtet, wird diese jedoch gegen gesondertes Entgelt erbringen.
2.3. Der Anbieter kann die Software jederzeit weiterentwickeln und ändern. Der Kunde erkennt dies sowie den Umstand, dass es dadurch zu Unterbrechungen in der Nutzungsmöglichkeit der Software kommen kann, an. Entstehen dem Kunden dadurch solche Nachteile, dass ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird, wofür er beweispflichtig ist, kommt ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Dieses ist bei sonstiger Verwirkung innerhalb von 14 Tagen ab der Änderung der Software schriftlich auszuüben.
2.4. Der Kunde hat über die beschriebene Basisfunktionalität der Software hinaus die Möglichkeit, weitere Features kostenpflichtig zu lizensieren. Diese Bedingungen sind auf weitere Features oder Lizenzmodelle ebenfalls anwendbar.
3.1. Der Kunde muss sich auf der Webseite des Anbieters durch das Ausfüllen einer Eingabemaske registrieren und einen Account anlegen. Der Kunde muss dazu bestimmte Daten angeben und bestätigen, dass er Unternehmer im Sinne der KSchG ist. Alternativ kommt der Vertrag mit Unterzeichnung der Vertragsdokumente zustande. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
3.2. Der Kunde muss bei der Registrierung oder dem Vertragsschluss eine bestimmte Anzahl an Nutzern, für die er Zugang zur Software erwerben möchte, angeben. Diese lizenzierten Nutzer müssen unmittelbare Mitarbeiter des Anbieters sein. Ein Erwerb von Lizenzen für Dritte ist nicht zulässig. Der Kunde kann die Anzahl der lizenzierten Nutzer während der Laufzeit des Vertrages erweitern und zusätzlichen Personen Zugriff auf die Software gewähren.
3.3. Im Anschluss an die Registrierung stellt der Anbieter dem Kunden unterschiedliche Lizenzmodelle vor und lädt den Kunden zur Abgabe einer Bestellung ein. Diese Bestellung wird seitens des Anbieters angenommen, wenn (a) ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt, (b) der Anbieter zur Belastung des Zahlungsmittels autorisiert wurde und (c) der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software oder dem Feature tatsächlich freischaltet („Vertragsschluss“). Der Anbieter ist bemüht, dem Kunden den Zugang zur Software innerhalb von 5 Werktagen ab Vertragsschluss einzuräumen.
3.4. Schöpft der Kunde die lizenzierten Nutzer nicht (voll) aus, erwächst ihm daraus kein Anspruch auf Rückvergütung, Preisminderung oder eine sonstige Korrektur des Vertrages an die tatsächliche Nutzung.
4.1. Alle Rechte an der Software stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nach Maßgabe der erworbenen Nutzerlizenzen unterlizenzierbare Recht ein, die Software zu nutzen. Der Kunde erwirbt keine weitergehenden Rechte an der Software.
4.2. Die Software wird dem Kunden vom Anbieter am Ausgang des Servers, in dem die Software abläuft, zur Nutzung bereitgestellt. Nicht Vertragsgegenstand und damit auch nicht vom Anbieter geschuldet ist eine Internetverbindung zwischen diesem Punkt und den IT-Systemen des Kunden.
5.1. Der Kunde erhält Zugangsdaten vom Anbieter. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten sicher zu verwahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde stellt sicher, dass diese Verpflichtung auch von den Mitarbeitern oder der Software des Kunden eingehalten wird.
5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software selbst oder den Programmcode der Software oder Teile davon zu bearbeiten, zu verändern, rückwärts zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Source Code auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke der Software zu erstellen. Die zwingenden, nicht abdingbaren Bestimmungen der §§ 40d und 40e UrhG bleiben hiervon jedoch unberührt.
5.3. Die zulässige Nutzung der Software umfasst das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und Ablaufenlassen der Software wie sie vom Anbieter bereitgestellt wird. Eine Nutzung ist nur für die eigenen betrieblichen und beruflichen Zwecke des Kunden zulässig.
5.4. Für den Fall, dass der Transkriptionsassistent im Gesundheitsbereich verwendet wird, weist der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um kein Medizinprodukt handelt, und die Software nicht zu medizinischen Zwecken, sondern lediglich zur Dokumentation eingesetzt werden darf.
5.5. Die Nutzung der Software durch den Kunden erfordert gewisse Systemvoraussetzungen, über die der Anbieter den Kunden informiert hat. Diese können sich nach dem Ermessen des Anbieters und nach dem Stand der Technik ändern. Für Nachteile oder Einschränkungen der Nutzbarkeit, die dem Kunden infolge der Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen entstehen, trifft den Anbieter keine Verantwortung.
6.1. Für die Nutzung der Software hat der Kunde ein Entgelt entsprechend den Angaben auf der Website für den dort angegebenen Abrechnungsintervall zu leisten.
6.2. Die Zahlungen erfolgen im Voraus und sind unmittelbar nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Im Fall des Zahlungsverzugs sind vom Kunden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu entrichten.
6.3. Das vom Kunden geschuldete Entgelt sowie allfällige weitere Gebühren sind wertgesichert, wobei als Berechnungsmaß der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 heranzuziehen ist. Bezugsgröße ist jeweils die für Jänner des jeweiligen Jahres verlautbarte Indexzahl.
6.4. Der Anbieter ist berechtigt, die von geschuldeten Leistungen auszusetzen und zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist. Dies umfasst das Recht des Anbieters, den Zugang des Kunden sowie der lizenzierten Nutzer mit sofortiger Wirkung zu sperren.
7.1. Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen.
7.2. Der Kunde und der Anbieter sind berechtigt, den Vertrag (und auch Teile davon, wie beispielsweise Features oder einzelne Nutzerlizenzen) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende jedes Kalendermonats ordentlich zu kündigen.
7.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist ist insbesondere aus folgenden Gründen möglich:
7.3.1. Der Kunde ist mit der Zahlung des Entgelts trotz schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen in Verzug.
7.3.2. Der Anbieter oder der Kunde verletzt eine wesentliche Pflicht dieser Nutzungsbedingungen und verharrt in dieser Verletzung trotz schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung und angemessener Nachfristsetzung durch die jeweils andere Vertragspartei.
7.3.3. Der Anbieter ist insbesondere auch dann zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn die Nutzung der Software durch den Kunden gegen das Gesetz verstößt oder in Rechte Dritter eingreift.
7.4. Im Falle einer Kündigung ist der Anbieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, den Account des Kunden sowie darin allenfalls gespeicherte Daten zu löschen. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Ablauf der Vertragslaufzeit seine in der Software gespeicherten Daten exportieren. Nimmt der Kunde in dieser Frist keinen Export vor, wird der Anbieter angewiesen, die Daten vollständig zu löschen. Den Anbieter trifft darüber hinaus keine Aufbewahrungspflicht.
8.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software über die vereinbarten Eigenschaften gemäß der Leistungsbeschreibung verfügt. Darüber hinausgehend werden keine Eigenschaften zugesagt oder gewöhnlich vorausgesetzt. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung, insbesondere die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Fehlerfreiheit, die Qualität oder eine bestimmte Eigenschaft wird vom Anbieter nicht übernommen.
8.2. Da der KI-Telefonassistent über das Prompt frei konfigurierbar ist, kann der Anbieter nicht gewährleisten, dass Anrufe im gewünschten Sinn beantwortet werden. Die Prüfung, ob ein KI-Telefonassistent die Anweisungen im Prompt korrekt umsetzt, und sich auf seine gesetzten Aufgaben beschränkt, obliegt dem Kunden.
8.3. Es steht dem Anbieter jederzeit frei, die Funktionen und Inhalte der Software abzuändern, einzuschränken, auszudehnen oder ganz oder teilweise einzustellen.
8.4. Die tatsächliche Verwendung der Software liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für die vom Kunden eingegebenen oder gespeicherten Daten.
8.5. Der Anbieter leistet insbesondere in folgenden Fällen und für folgende Fehlerquellen keine Gewähr: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), Virenbefall oder sonstige äußeren, vom Anbieter nicht zu vertretende Einwirkungen wie z.B. Feuer, Unfälle, Stromausfall oder nachträgliche Veränderung der Software durch den Kunden oder durch Dritte.
8.6. Gleichermaßen leistet der Anbieter keine Gewähr für die Funktion fremder Hard- und Software sowie fremder Dienst-, bzw. Werkleistungen. Auch für eine fehlende Interoperabilität der überlassenen Software mit der vom Kunden verwendeten Systemarchitektur, insbesondere mit den vom Kunden eingesetzten Software- und Hardwareprodukten, besteht keine Gewährleistung.
8.7. Der Anbieter gewährleistet die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software von 95 % innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von einem Kalenderjahr („Verfügbarkeitslevel“). Eine durchgehende Verfügbarkeit der Software ist nicht geschuldet. Dies umfasst nicht nur unvorhergesehene Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Software, sondern auch geplante Wartungsarbeiten. In das gewährleistete Verfügbarkeitslevel wird nicht eingerechnet, wenn die Software aufgrund von Wartungen, Updates oder höherer Gewalt nicht verfügbar ist.
8.8. Allfällige Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Verbesserung der allenfalls mangelhaften Leistung des Anbieters. Die Behebung von Mängeln erfolgt jeweils im Rahmen von Updates binnen angemessener Frist.
8.9. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über allfällige Mängel und Funktionsstörungen der Software. Diese Information hat eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung zu enthalten. Der Kunde hat den Anbieter bei der Behebung von Funktionsstörungen zu unterstützen. Funktionsstörungen berechtigen nicht zu einer Aussetzung der Bezahlung oder einer Minderung der Vergütung.
8.10. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Beweislast der Mangelhaftigkeit liegt somit beim Kunden. § 377 UGB ist anwendbar.
8.11. Die Software wurde nicht für Anwendungen entwickelt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern oder bei der ein Versagen der Software direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachschäden oder Umweltschäden zur Folge haben könnte. Der Kunde befindet sich auch darüber im Klaren, dass es technisch nicht möglich ist, eine vollständige (100%) IT-Sicherheit zu gewährleisten. Er ist sich dessen bewusst, dass es zu Sicherheitsvorfällen kommen kann.
8.12. Der Anbieter wird ein Ticketsystem einrichten, bei dem der Kunde Mängel elektronisch melden kann. Der Anbieter wird diese Tickets binnen einer Frist von 48 Stunden innerhalb der Servicezeiten von Montag bis Freitag, jeweils 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, bearbeiten und ehestmöglich mitteilen, wie und binnen welcher Frist Mängel behoben werden. Sofern es sich bei den Tickets um Supportanfragen handelt, wird der Anbieter diese nach tatsächlichem Aufwand zu vereinbarten Stundensätzen verrechnen. Solange das Ticketsystem nicht eingerichtet ist, können Supportanfragen an office@emergo.dev gesendet werden.
9.1. Der Anbieter informiert den Kunden, dass die Software unter Verwendung von künstlicher Intelligenz sowie den Angaben („prompts“) des Kunden oder vom Kunden zu prüfende Vorschläge des Anbieters operiert. Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz erstellt wurden, sind häufig unvollständig, unrichtig, voreingenommen oder fehlerhaft. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass die Software und die durch die Software erstellten Inhalte den Vorstellungen, den Erwartungen oder den prompts des Kunden entsprechen und insbesondere nicht, dass die Software fehlerfrei funktioniert. Ebenso kann es bei Zusammenfassungen des Transkriptionsassistenten zu „Halluzinationen“ und sonstigen Fehlern kommen.
9.2. Ausschließlich der Kunde ist verantwortlich sicherzustellen, dass die Nutzung und die Verwendung der Software gesetzeskonform erfolgt.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, keine gesetzeswidrigen, anstößigen oder illegalen prompts zu verwenden.
10.1. Jegliche Haftung des Anbieters für sämtliche Folgeschäden, indirekte Schäden, atypische Schäden und dergleichen, welche dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erwachsen, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Datenverlust oder –beschädigung, Gewinn- oder Umsatzentgang, oder Verfügbarkeit der Software, ist – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Ebenso ist jegliche Haftung resultierend aus fehlerhaften, falschen oder schädlichen Antworten eines KI-Systems (z.B. Large Language Models, Speech-To-Text Modelle, Text-To-Speech Modelle) ausgeschlossen.
10.2. Die Haftung des Anbieters ist überdies der Höhe nach mit dem vom Kunden geschuldeten Entgelt für jenes Abrechnungsintervall, in dem sich das haftungsbegründende Ereignis ereignet hat, beschränkt.
10.3. Darüber hinaus ist jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4. Der Kunde haftet dem Anbieter für den Fall, dass Zugangsdaten unbefugt durch Dritte benutzt oder missbraucht werden. Der Kunde hat den Anbieter von Ansprüchen Dritter, die in die Sphäre des Kunden fallen schad- und klaglos zu halten.
10.5. Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
10.6. Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis gerichtlich geltend zu machen.
11.1. Der Kunde ist Nutzer der Software. Als solcher fällt ihm die Rolle des datenschutzrechtlichen Verantwortlichen zu, während der Anbieter Auftragsverarbeiter des Kunden ist. Es wird ein gesonderter Auftragsverarbeitervertrag abgeschlossen.
12.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.2. Die Vertragsparteien vereinbaren als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
12.3. Der Kunde darf das Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung durch den Anbieter nicht auf Dritte übertragen oder abtreten.
12.4. Sofern im vorliegenden Vertrag nichts anderes festgelegt ist, müssen sämtliche vertraglichen Mitteilungen in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses die Versendung eines E-Mails.
12.5. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
12.6. Die Vertragsparteien informieren einander unverzüglich über sämtliche Änderungen der Kontaktdaten, die sie einander zur Verfügung gestellt haben. Aktualisiert der Kunde seine Kontaktdaten nicht regelmäßig, erhält er möglicherweise wichtige Informationen nicht.
12.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.